Startseite > Bürgerservice > Dienstleistungen > Förderungen
FÖRDERUNG von PHOTOVOLTAIKANLAGEN:
Der Gemeinderat der Gemeinde Karrösten hat in seiner Sitzung vom 11.12.2012 unter Punkt 6 der Tagesordnung folgende Förderung beschlossen:
Gefördert wird die Errichtung von stationären Photovoltaikanlagen, das sind auf Gebäuden oder am Boden fix installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung von Wohnungen, Wohnhäusern und Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet von Karrösten.
· Die Förderung beträgt € 60,00 pro kWp.· Gefördert werden: Bei Gebäuden mit 1-2 Wohnungen max. 5 kWp je Wohnung. Bei mehr als 2 Wohnungen max. 4 kWp je Wohnung. Bei Gebäuden mit 1-2 Firmen max. 5 kWp je Firma. Bei mehr als 2 Firmen max. 4 kWp je Firma.· Die Förderung ist bei der Gemeinde Karrösten schriftlich zu beantragen.
An Unterlagen sind vorzulegen:
· Rechnungs- und Zahlungsnachweis sowie der Nachweis über die Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak (kWp).· Prüfprotokoll.· Sofern nach der Tiroler Bauordnung erforderlich: Baubehördliche Bewilligung bzw. Zusage.
Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Der Bürgermeister: