Inspektionsbericht Kontrolluntersuchung Trinkwasserversorgungsanlagen 2025

Trinkwasser

Das Wasser der WVA Karrösten entsprach im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen unter Einrechnung des Mindestverfahrenskennwerts für Fluorid gemäß ÖLMB Codex Kapitel B1 den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, bzw. den Anforderungen der Verordnung „Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“, BGBl.II, 304/2001 idgF. ist derzeit


zur Verwendung als Trinkwasser geeignet (A)


Empfehlungen Fluoridgehalte:

Bezüglich der Fluoridgehalte wird festgehalten, dass in den letzten Jahren der Fluoridgehalt immer um den

Parameterwert von 1,5 mg/l bewegt bzw. teilweise überschritten wird. Da es sich bei der Bergwerksquelle jedoch um

das einzige Quellvorkommen der Gemeinde Karrösten handelt, sind die unten angeführten Vorschläge in Bezug auf

den hohen Fluoridgehalt dauerhaft einzuhalten.

Aufgrund des erhöhten Fluoridgehaltes darf grundsätzlich keine Fluoridprophylaxe durchgeführt werden. Auch wird

von einer zusätzlichen Fluoridaufnahme (z.B. mit Fluorid angereichertem Speisesalz,…) abgeraten.

Inspektionsbericht Kontrolluntersuchung Trinkwasserversorgungsanlagen 2025 (276 KB) - .PDF

14.04.2026