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Laut der Verordnung über die "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (Trinkwasserverordnung – TWV), haben die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen jährlich vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen der Quellen, Behälter und des Leitungsnetzes durchführen zu lassen.
Diese Untersuchungen der Gemeindewasserleitungen wurden am 17.06.2024 von der ARGE Umwelt – Hygiene GesmbH, 6020 Innsbruck, Eduard-Bodemgasse 4, durchgeführt und die Verkehrsfähigkeit des Wassers bestätigt.
In der obigen Verordnung ist festgelegt, dass die Netzbetreiber die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren haben. Die Gemeinde Karrösten kommt dieser Verpflichtung in der Hinsicht nach, dass der jeweils aktuelle chemische und physikalische Befund der Netzprobe auf der Gemeindehomepage veröffentlicht wird.
Die Gesamthärte (berechnet) des untersuchten Trinkwassers beträgt für das Dorf:
Fluoridgehalte:
Bezüglich der Fluoridgehalte wird festgehalten, dass in den letzten Jahren der Fluoridgehalt immer um den Parameterwert von 1,5 mg/l bewegt bzw. teilweise überschritten wird. Da es sich bei der Bergwerksquelle jedoch um das einzige Quellvorkommen der Gemeinde Karrösten handelt, sind die unten angeführten Vorschläge in Bezug auf den hohen Fluoridgehalt dauerhaft einzuhalten. Aufgrund des erhöhten Fluoridgehaltes darf grundsätzlich keine Fluoridprophylaxe durchgeführt werden. Auch wird von einer zusätzlichen Fluoridaufnahme (z.B. mit Fluorid angereichertem Speisesalz,…) abgeraten.
Inspektionsbericht Trinkwasser 2024 (1,25 MB) - .PDF
10.02.2025