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Gemäß der Verordnung "Qualtiät von Wasser für den menschlichen Gebrauch", BGBl. 304/2001 i.d.g.F, haben die Betreiber von Wasserversorungsanlagen eine jährliche Kontrolluntersuchung der Quellen, Behälter und des Leitungsnetzes durchzuführen. Weiters müssen Netzbetreiber die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers informieren.
Probeentnahme: 30.05.2023
Foto: Föger Werner
Prüfbericht 2023 (326 KB) - .PDF
24.02.2021