Silvesterfeuerwerk

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Silvesterfeuerwerk

Gemäß § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten.

Dies gilt im Besonderen aufgrund der extremen Trockenheit.

Kategorie F2: div. Knallkörper, Silvesterraketen, div. Fontänen („Vulkane“), Lichterbatterien, RömischeLichter, Feuerräder, Feuertöpfe, etc.

Für Feuerwerke der Kategorie F3 und F4 ist eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft sowie ein Pyrotechnikausweis notwendig.

Der Bürgermeister:
Krabacher Oswald 

 

 

 

28.12.2015