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Gemäß § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten.
Dies gilt im Besonderen aufgrund der extremen Trockenheit.
Kategorie F2: div. Knallkörper, Silvesterraketen, div. Fontänen („Vulkane“), Lichterbatterien, RömischeLichter, Feuerräder, Feuertöpfe, etc.
Für Feuerwerke der Kategorie F3 und F4 ist eine Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft sowie ein Pyrotechnikausweis notwendig.
Der Bürgermeister: Krabacher Oswald
28.12.2015